
5.7.2026
Steuer auf Zinserträge in allen EU-Ländern (Tabelle 2026)
11 min lesen
Wie Zinsen aus Spar- und Festgeld 2026 in jedem EU-Land besteuert werden: Pauschalsätze, Quellensteuer und die Regeln für grenzüberschreitende Sparer.
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Haftungsausschluss: Dieser Artikel liefert allgemeine Informationen und stellt keine Steuerberatung dar. Steuersätze und -regeln ändern sich häufig, hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und können von der hier beschriebenen allgemeinen Behandlung abweichen. Prüfen Sie die aktuell geltenden Regeln stets bei Ihrer nationalen Finanzbehörde oder einem qualifizierten Steuerberater, bevor Sie handeln.
Seit der Einlagesatz der EZB im Juni 2026 wieder auf 2,25 % gestiegen ist und die besten Festgeldangebote in Spanien und Deutschland bis zu 2,33 % zahlen, sind Zinserträge erneut echtes Geld wert — und damit auch die Steuer darauf. Der Unterschied, ob Sie Zinsen in Rumänien (10 % Steuer) oder in Dänemark (bis zu 42 %) erzielen, kann stärker ins Gewicht fallen als der Unterschied zwischen den Schlagzeilenzinsen zweier Banken.
Dies ist unsere Referenztabelle dazu, wie Zinserträge aus Bankeinlagen 2026 in der gesamten EU besteuert werden — Land für Land gegen die PwC Worldwide Tax Summaries und nationale Quellen geprüft.
Kernfakten
- Zinsen werden grundsätzlich dort besteuert, wo Sie wohnen, nicht dort, wo die Bank ihren Sitz hat. Ein estnischer Sparer mit einer französischen Einlage schuldet auf diese Zinsen estnische Steuer.
- Die meisten EU-Länder erheben eine Pauschalsteuer von 10–33 % auf Zinserträge; Dänemark (progressiv, bis zu 42 %) und die Niederlande (Steuer auf einen fiktiven Ertrag statt auf die tatsächlichen Zinsen) sind die wesentlichen Ausnahmen.
- Viele Länder behalten die Steuer an der Quelle ein: Die Bank zieht die Steuer ab, bevor sie die Zinsen gutschreibt, und in den meisten dieser Länder ist die Steuerpflicht damit vollständig abgegolten.
- Es gibt keine EU-weite Quellensteuer. Die EU-Zinsrichtlinie wurde 2015 aufgehoben; stattdessen melden Banken Ihre Konten unter DAC2/CRS automatisch an Ihre heimische Finanzbehörde.
- Bulgarien stellt Zinsen aus EU-/EWR-Bankkonten derzeit vollständig steuerfrei, während Belgien, Slowenien, Litauen, Deutschland und Luxemburg Freibeträge oder Freistellungen für kleinere Sparer bieten.
- Doppelbesteuerungsabkommen ermöglichen es Ihnen in der Regel, ausländische Quellensteuer auf Ihre heimische Steuerschuld anzurechnen — Sie müssen dies aber oft selbst beantragen.
Die zwei Regeln, die jeder grenzüberschreitende Sparer kennen sollte
Regel 1: Der Wohnsitz entscheidet, wo Sie Steuern zahlen. Fast jedes EU-Land besteuert seine Ansässigen auf das Welteinkommen, einschließlich der im Ausland erzielten Zinsen. Die Eröffnung einer Einlage in einem anderen EU-Land verlagert die Steuerpflicht nicht; Sie erklären diese Zinsen in der Regel zu Hause, zu den Sätzen Ihres Wohnsitzlandes aus der Tabelle unten.
Regel 2: Manche Länder behalten zusätzlich an der Quelle ein. Wo Sie in der Quellensteuer-Spalte ein „Ja“ sehen, zieht die lokale Bank die Steuer ab, bevor sie Zinsen auszahlt — für Ansässige meist als abgeltende Steuer. Viele Länder behalten auf Zinsen an Gebietsfremde keine Quellensteuer ein; wo sie es tun, begrenzt ein Doppelbesteuerungsabkommen den Satz in der Regel und lässt Sie ihn auf Ihre heimische Steuerschuld anrechnen.
Seit der Aufhebung der EU-Zinsrichtlinie 2015 (Richtlinie (EU) 2015/2060 des Rates) gibt es keine Quellensteuer auf EU-Ebene für grenzüberschreitendes Sparen. Transparenz hat die Quellensteuer ersetzt: Nach DAC2, das den OECD-Standard zum automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard, CRS) in der EU umsetzt, melden Banken Kontostände und gezahlte Zinsen automatisch an die Finanzbehörde des Wohnsitzlandes des Kontoinhabers. Gehen Sie davon aus, dass Ihr heimisches Finanzamt bereits von Ihrer ausländischen Einlage weiß.
Steuer auf Zinserträge nach EU-Land (2026)
Die folgenden Sätze beschreiben die allgemeine Behandlung von Zinsen aus Bankeinlagen für in dem Land ansässige Privatpersonen, basierend auf zwischen Dezember 2025 und Juni 2026 geprüften Quellen. Sonderregelungen, Freibeträge und lokale Zuschläge können das Bild in Ihrem Fall verändern.
| Land | Steuersatz auf Zinsen | Quellensteuer? | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Österreich | 25 % | Ja — abgeltend (KESt) | Zinsen aus Bankeinlagen 25 %; die meisten anderen Kapitalerträge 27,5 % |
| Belgien | 30 % | Ja | Erste 1.050 EUR (2025) an Zinsen aus regulierten Sparkonten steuerfrei; 15 % oberhalb dieser Grenze |
| Bulgarien | 0 % auf Zinsen von EU-/EWR-Banken | Nein | Zinsen aus EU-/EWR-Bankkonten seit April 2022 steuerfrei; 10 % auf Konten außerhalb der EU/des EWR |
| Deutschland | 26,375 % | Ja | 25 % Abgeltungsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf = effektiv 26,375 %; ggf. zusätzlich Kirchensteuer (8–9 %); Sparer-Pauschbetrag 1.000 EUR je Person (2.000 EUR bei Zusammenveranlagung) |
| Dänemark | Bis zu 42 % (Kapitaleinkommen) | Nein | Progressiv über die jährliche Veranlagung besteuert; Banken melden Zinsen an die Steuerbehörde |
| Estland | 22 % pauschal | Grundsätzlich an der Quelle | Pauschale Einkommensteuer auf Zinsen als reguläres Einkommen |
| Finnland | 30 % | Ja — abgeltend auf finnische Bankeinlagen | Kapitaleinkommen über 30.000 EUR/Jahr mit 34 % besteuert |
| Frankreich | 31,4 % PFU (2026) | Ja | Pauschalsteuer von 30 % angehoben: 12,8 % Einkommensteuer + 18,6 % Sozialabgaben; progressiver Tarif auf Antrag |
| Griechenland | 15 % | Ja — abgeltend | Quellensteuer erschöpft die Steuerpflicht für Privatpersonen |
| Irland | 33 % (DIRT) | Ja — abgeltend | DIRT deckt die gesamte Steuerpflicht ab; über 65-Jährige und erwerbsunfähige Personen können befreit sein oder rückerstatten lassen |
| Italien | 26 % | Ja — abgeltend | Pauschale Ersatzsteuer an der Quelle angewandt |
| Kroatien | 12 % | Ja, über kroatische Banken | Zinsen auf Sichtguthaben (a-vista) auf Girokonten steuerfrei; ausländische Zinsen selbst zu erklären |
| Lettland | 25,5 % | Ja, wenn durch einen lettischen Zahler geleistet | Andernfalls über die jährliche Steuererklärung zu erklären |
| Litauen | 15 % | Bei Bank/Behörde prüfen | 500 EUR/Jahr an Zinserträgen steuerfrei (Einlagen nach 2014); 20 % auf Einkommen über ca. 253.000 EUR (2025) |
| Luxemburg | 20 % | Ja — abgeltend („relibi“) | Abgeltende Quellensteuer von 20 % auf qualifizierende inländische Bankzinsen |
| Malta | 15 % (Quellensteuer auf Kapitalerträge) | Ja, wo die Regelung gilt | Abgeltende Quellensteuer von 15 % nach den Vorschriften für Kapitalerträge; andernfalls zum Grenzsteuersatz zu erklären |
| Niederlande | 36 % auf einen fiktiven Ertrag (Box 3) | Nein | Tatsächliche Zinsen nicht besteuert; 2026: fiktiver Ertrag auf Ersparnisse 1,28 %, mit 36 % besteuert, 59.357 EUR steuerfrei je Person |
| Polen | 19 % | Ja | Pauschale „Belka-Steuer“ auf den Ertrag; keine Abzüge |
| Portugal | 28 % | Ja — abgeltend | Wahlmöglichkeit, stattdessen zum Grenzsteuersatz zu veranlagen |
| Rumänien | 10 % | Ja — abgeltend | Durch den Zahler einbehalten |
| Schweden | 30 % | In der Regel wird eine vorläufige Steuer einbehalten | Pauschale Steuer auf Kapitaleinkommen, über die jährliche Veranlagung abgerechnet |
| Slowakei | 19 % | Ja — abgeltend | Abgeltende Quellensteuer auf Zinsen aus Bankeinlagen und Girokonten |
| Slowenien | 25 % | Abgeltende Steuer | Erste 1.000 EUR/Jahr an Zinsen aus EU-Bankeinlagen steuerfrei |
| Spanien | 19–30 % (Sparer-Tarif) | Ja — auf Rechnung | Stufen: 19 % / 21 % / 23 % / 27 % / 30 % (über 300.000 EUR); Bankeinbehalt in der jährlichen Erklärung angerechnet |
| Tschechien | 15 % | Ja — abgeltend | Von der Bank auf Zinsen aus Einlagekonten einbehalten |
| Ungarn | 15 % + 13 % Sozialabgabe | Über die jährliche Erklärung erklärt/gezahlt (laut PwC) | 13 % Sozialabgabe auf Zinsen aus nach dem 1. Juli 2023 erworbenen Instrumenten; langfristige Anlagekonten können den Satz auf 10 % oder 0 % senken |
| Zypern | 17 % SDC (domizilierte Ansässige) | Ja | Zinsen von der Einkommensteuer befreit, aber der Special Defence Contribution unterworfen; nicht-domizilierte Ansässige zahlen keine SDC; teilweise Rückerstattung, wenn das Gesamteinkommen ≤ 12.000 EUR |
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten sind oben erfasst; jeder Satz wurde gegen die am Ende dieses Artikels aufgeführten Quellen geprüft. Wo unsere Quellen zur Mechanik der Quellensteuer nicht eindeutig waren (z. B. Litauen), weisen wir darauf hin, statt zu raten.
Was 2026 besonders auffällt
Die Spannbreite ist enorm. Ein Sparer mit 1.000 EUR Zinsen behält in Bulgarien (EU-/EWR-Konten) den vollen Betrag, in Rumänien rund 900 EUR, in Deutschland etwa 736 EUR — und in Irland oder Dänemark nur 580–670 EUR. Da die maximalen Einlagenzinsen in der EU derzeit in einem schmalen Band von 1,48 %–2,33 % liegen, unterscheiden sich die Nach-Steuer-Renditen oft stärker aufgrund der Steuer als aufgrund des Einlagenzinses selbst.
Frankreich ist teurer geworden. Das Finanzgesetz 2026 hat die Pauschalsteuer (PFU) auf Kapitalerträge über höhere Sozialabgaben von 30 % auf 31,4 % angehoben — laut PwC die bemerkenswerteste Satzänderung in der diesjährigen Tabelle.
Freibeträge für Kleinsparer sind bei heutigen Zinsen von Bedeutung. Der deutsche Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR schützt bei einem Zinssatz von 2,33 % rund 43.000 EUR an Einlagen; die belgische Freistellung für reguliertes Sparen und die slowenische Freistellung von 1.000 EUR für EU-Einlagen wirken ähnlich. Für bescheidene Guthaben sind mehrere „Hochsteuerländer“ faktisch steuerfrei.
Die Niederlande besteuern Vermögen, nicht Zinsen. Box 3 ignoriert, was Ihre Einlage tatsächlich zahlt, und besteuert einen fiktiven Ertrag von 1,28 % (2026) mit 36 % oberhalb des Freibetrags — was je nach Ihrem tatsächlichen Zinssatz eine höhere oder niedrigere effektive Belastung bedeuten kann als eine klassische Quellensteuer.
Denken Sie daran, dass die Steuer nur eine Seite der Gleichung aus Sicherheit und Rendite ist: Einlagen in der gesamten EU sind durch nationale Einlagensicherungssysteme bis zu 100.000 EUR je Einleger und Bank geschützt.
Was grenzüberschreitende Sparer in der Praxis tun sollten
- Ausländische Zinsen zu Hause erklären. Letztlich gilt der Satz Ihres Wohnsitzlandes aus der Tabelle. Durch die CRS-/DAC2-Meldung wird eine Nichterklärung mit hoher Wahrscheinlichkeit entdeckt.
- Die Behandlung von Gebietsfremden im Quellenland prüfen. Viele EU-Länder behalten auf an gebietsfremde Privatpersonen gezahlte Bankzinsen keine Quellensteuer ein; wo sie es tun, begrenzt das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen den Satz in der Regel, und Ihr Wohnsitzland rechnet ihn an.
- Die Unterlagen aufbewahren. Zinsbescheinigungen und etwaige ausländische Steuerbescheinigungen werden benötigt, um Abkommensanrechnungen oder Rückerstattungen geltend zu machen.
- Nach-Steuer-Sätze vergleichen, nicht Schlagzeilenzinsen. Wenn Sie Festgelder in der EU vergleichen, wenden Sie Ihren heimischen Steuersatz auf jedes Angebot an — als Ansässiger trifft derselbe Satz eine ausländische wie eine inländische Einlage, aber bei inländischen Einlagen kann zusätzlich Quellensteuer anfallen, die abzustimmen ist.
FAQ
Ich wohne in einem EU-Land und halte eine Einlage in einem anderen. Wo zahle ich Steuern?
In Ihrem Wohnsitzland, zu dem für dieses Land in der Tabelle angegebenen Satz. Behält das Quellenland auch bei Gebietsfremden Steuer ein, begrenzt ein Doppelbesteuerungsabkommen diese Quellensteuer in der Regel und lässt Sie sie auf Ihre heimische Steuerschuld anrechnen, sodass dieselben Zinsen nicht in voller Höhe doppelt besteuert werden.
Erfährt mein heimisches Finanzamt von meiner ausländischen Einlage?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja. Nach DAC2, der EU-Umsetzung des OECD Common Reporting Standard, melden Banken Kontostände und Zinsen jährlich an die Finanzbehörde Ihres Wohnsitzlandes. Dieser automatische Austausch hat die alte, 2015 aufgehobene EU-Zinsrichtlinie ersetzt.
Gibt es eine einheitliche EU-Quellensteuer auf Sparzinsen?
Nein. Seit der Aufhebung der Zinsrichtlinie gibt es keine Quellensteuer auf EU-Ebene. Jeder Mitgliedstaat legt seine eigenen Regeln fest — deshalb reichen die Sätze in der Tabelle von 0 % (Bulgarien, für EU-/EWR-Konten) bis über 40 % (Dänemark).
Führen Einlagenplattformen meine Steuer für mich ab?
Für Ihr Wohnsitzland in der Regel nicht. Eine Plattform oder ausländische Bank kann (muss aber nicht) die Quellensteuer des Quellenlandes anwenden; Ihre heimische Steuer haben Sie jedoch normalerweise selbst über Ihre jährliche Erklärung anzugeben und zu zahlen. Prüfen Sie die Steuerunterlagen jedes Angebots, bevor Sie sich festlegen.
Welches EU-Land besteuert Zinserträge am geringsten?
Bulgarien stellt Zinsen aus EU-/EWR-Bankkonten derzeit steuerfrei, nicht-domizilierte Ansässige in Zypern zahlen keine SDC auf Zinsen, und Rumäniens pauschale 10 % sind der niedrigste Standardsatz. Mehrere Länder stellen kleine Beträge frei (Belgien, Slowenien, Litauen, Deutschland über seinen Freibetrag).
Quellen
Die Länderdaten wurden gegen die PwC Worldwide Tax Summaries (Seiten zuletzt geprüft Dezember 2025 – Juni 2026) sowie die nachstehenden zusätzlichen Quellen verifiziert:
- PwC Tax Summaries: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden
- Accace – Steuerleitfaden 2025 für die Slowakei (slowakische abgeltende Quellensteuer von 19 % auf Zinserträge)
- EasyCorporate – Leitfaden zum Special Defence Contribution, aktualisiert für die zyprische Reform 2026
- Moore Global – Steuerleitfaden Malta (15 % Quellensteuer auf Kapitalerträge)
- TaxRavens – Besteuerung von Kapitalerträgen in Kroatien (12 % auf Zinserträge)
- Kelisto – IRPF-Einbehalt auf spanische Bankzinsen
- Aangifte24 – Box 3 im Jahr 2026 (Niederlande)
- Richtlinie (EU) 2015/2060 des Rates zur Aufhebung der Zinsrichtlinie – EUR-Lex
- Europäische Kommission – DAC2 automatischer Austausch von Finanzkontoinformationen
- Geldpolitische Beschlüsse der EZB, 11. Juni 2026 (Einlagesatz 2,25 % ab 17. Juni 2026)
- PickTheBank – Maximale Einlagenzinsen nach Land
Hinweis: Die hier zusammengefassten Steuerregeln sind allgemein, vereinfacht und können sich ändern. Dieser Artikel ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Bestätigen Sie die aktuellen Sätze und Ihre persönliche Behandlung bei der zuständigen nationalen Finanzbehörde oder einem qualifizierten Steuerberater.
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